Diese Stellen sind in der Regel nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet. Zusätzlich kann es an den einzelnen Hochschulen weitere Regelungen geben (z. B. Leitlinien guter Arbeit an der JGU). Verbindliche Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen erteilt der:die jeweils zuständige Bearbeiter:in der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 1.
Die Betreuungsperson ist oft gleichzeitig auch Vorgesetzte:r. Das erleichtert den regelmäßigen Austausch, allerdings können sich mögliche Konflikte im Arbeitsverhältnis auf die Betreuung der Promotion auswirken und umgekehrt.
Vorteile
- starke Einbindung in den Wissenschaftsbetrieb
- Erwerb einschlägiger Berufserfahrung für eine spätere Wissenschaftskarriere oder verwandte berufliche Tätigkeiten
- tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen (in Rheinland-Pfalz gemäß dem TV-L)
Nachteile
- entsprechende Stellen sind in den Geistes- und Sozialwissenschaften rar und begehrt, daher evtl. deutschland-/europaweite Stellensuche erforderlich, falls die anvisierte Betreuungsperson keine Stelle anbieten kann
- in den Geistes- und Sozialwissenschaften überwiegen Teilzeitstellen (z. B. 50%-, 65 %-oder 75%-Stellen). Die Kombination zweier Teilzeitstellen ist grundsätzlich denkbar, kann aber aufgrund des vielfältigen Aufgabenspektrums und der geforderten Verfügbarkeit und Flexibilität auch herausfordernd sein.
Bezüglich der Arbeitsbedingungen ist zu unterscheiden zwischen Qualifizierungsstellen und Stellen, die nicht der Qualifizierung dienen.
„Institutsstellen“/„Landesstellen“
In der Regel Lehrverpflichtung sowie Beteiligung an den am jeweiligen Lehrstuhl/Institut/der Arbeitsgruppe anfallenden Tätigkeiten (z. B. Beratung von Studierenden, Organisation von Veranstaltungen, Einwerbung von Drittmitteln, administrative Tätigkeiten…). Diese können einen erheblichen Teil der Arbeitszeit ausmachen.
Vertragsdauer muss zur Erreichung des Qualifizierungsziels angemessen sein. Im Arbeitsvertrag ist eine angemessene Freistellung für die eigene wissenschaftliche Arbeit (in der Regel mindestens ein Drittel der Arbeitszeit) festzulegen. Diesbezüglich sind klare Absprachen zwischen Vorgesetzten und Promovierenden sehr empfehlenswert, um Konflikte zu vermeiden.
Vorteil: Erwerb von Berufserfahrung in Lehre, Forschung, Wissenschaftsmanagement, daher insbesondere bei einem wissenschaftlichen Karriereziel empfehlenswert
Stellen ohne Lehrverpflichtung (z. B in DFG-Graduiertenkollegs)
Vorteile: gemeinsames Arbeiten an einem aktuellen Forschungsthema in einer interdisziplinären Gruppe, häufig sehr intensive Betreuung und spezifische Qualifikationsangebote
Zu beachten: Verpflichtung zur Teilnahme an Workshops und Veranstaltungen im Rahmen des jeweiligen Projekts.
- meist drittmittelfinanziert
- unterliegen den Vorgaben des jeweiligen Drittmittelgebers
- Arbeitsvertrag ist nicht zwangsläufig an die eigene Qualifizierung gekoppelt, sondern an die Laufzeit des Projekts
Mehr Informationen auf den Seiten der JGU-Personalabteilung
Onboarding für neue Mitarbeitende
Hochschuldidaktik – Angebote für Lehrende
Wo finde ich Ausschreibungen für wissenschaftliche Mitarbeitsstellen?