Sie können die Bewerbung gerne an den Direktor/die Direktorin der GSHS richten.
Ja, das ist möglich, z. B. als Anhang zum tabellarischen Lebenslauf.
Dies ist grundsätzlich möglich. Sie sollten aber – wie bei jeder anderen Bewerbung auch – sorgfältig auswählen und nur solche Belege beifügen, die einen konkreten Bezug zu Ihrer Bewerbung haben.
Bitte nehmen Sie unbedingt rechtzeitig vor Bewerbungsschluss Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Legen Sie dar, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen, wann Sie diese angefragt haben und wie der aktuelle Bearbeitungsstand ist. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob eine Bewerbung trotzdem möglich ist und bis wann Sie ggf. Unterlagen nachreichen können.
Die GSHS-Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter.
Das Exposé-Stipendium dient der Vorbereitung auf eine Promotion an der JGU. Um das Exposé-Stipendium zu beantragen, muss Ihr Promotionsprojekt in einem Fach der JGU durchführbar sein und Sie müssen eine:n zur Promotionsbetreuung an der JGU berechtigten Mentor:in benennen. Außerdem sollten Sie in Ihrem Motivationsschreiben auch Ihre Motivation für eine Promotion an der JGU darlegen.
Eine Verpflichtung, anschließend eine Promotion an der JGU aufzunehmen, gibt es aber nicht. Wenn Sie also innerhalb der Förderzeit oder im Anschluss an die Förderzeit z. B. eine Promotionsstelle an einer anderen Universität annehmen, so führt dies nicht zu einer Rückforderung des Stipendiums für bereits vergangene Zeiträume. Ebenso, wenn Sie sich nach Ende der Förderzeit dazu entschließen, Ihr Promotionsprojekt nicht weiterzuverfolgen.
Die Förderung endet allerdings vorzeitig, wenn Sie anderes Einkommen beziehen, z. B. ein Promotionsstipendium erhalten oder eine Promotionsstelle bzw. eine sonstige Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze antreten (siehe dazu im Detail die Stipendienrichtlinie der JGU).
Kurz gesagt: Wenn Sie sich eine Promotion an der JGU vorstellen könnten, andere Möglichkeiten aber nicht ausschließen möchten, können Sie sich sehr gerne bewerben. Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie nicht an der JGU, sondern an einer anderen Universität promovieren möchten, dann ist eine Bewerbung auf ein Exposé-Stipendium bei uns nicht sinnvoll. Einige andere Universitäten in Deutschland bieten übrigens ebenfalls Exposé-Stipendien, Predoc-Stipendien o. Ä. an.
Die Bewerbung ist grundsätzlich möglich, wenn Ihr Master- bzw. vergleichbarer Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt nicht länger als drei Jahre zurückliegt bzw. wenn Sie Gründe für die Überschreitung dieser Frist vorbringen können. In Ihrem Motivationsschreiben sollten Sie den aktuellen Stand Ihres Promotionsprojekts darlegen.
Aus der Mentoringzusage bzw. dem Empfehlungsschreiben sollte hervorgehen, dass der:die Erstbetreuer:in Ihrer Promotion Ihre Bewerbung auf ein Exposé-Stipendium unterstützt.
Das Motivationsschreiben darf einen Umfang von maximal zwei Seiten haben. Hier können Sie Ihre persönliche Motivation für eine Promotion allgemein darlegen. Sie können gerne auch darlegen, warum die Johannes Gutenberg-Universität aus Ihrer Sicht für die Durchführung Ihres Promotionsprojektes besonders geeignet ist. Wir empfehlen zudem, dass Sie, soweit möglich, bereits Angaben zu einer möglichen Weiterfinanzierung nach Ende unseres Stipendiums machen (z. B. darüber, bei welchem Stipendienwerk oder bei welchem Verbundvorhaben Sie sich bewerben möchten).
Mehr Informationen zu den vielfältigen Möglichkeiten der Promotionsfinanzierung
Die Projektskizze darf einen Umfang von max. drei Seiten plus einer weiteren Seite für die Bibliografie haben. Angegeben werden müssen zudem der (vorläufige) Arbeitstitel der Promotion sowie das Fach, in dem die Promotion erfolgen soll.
Anhand der Projektskizze bewerten wir die Qualität Ihres Forschungsprojekts und die Passung zu unserem Exposé-Stipendienprogramm, ebenso auch die Umsetzbarkeit Ihres Forschungsprojekts innerhalb der Rahmenbedingungen einer Promotion.
Die Strukturierung einer solchen Projektskizze kann je nach Fach und Herangehensweise unterschiedlich aussehen, daher gibt es von unserer Seite keine verbindlichen Vorgaben hierzu. Es kann aber nützlich sein, im Vorfeld Überlegungen zu den folgenden Aspekten anzustellen:
- Relevanz des Themas
- Problemstellung/Forschungsfrage(n)
- Forschungsstand und Innovativität Ihres Projekts
- Theoretischer Hintergrund, Korpus bzw. Datengrundlage und Forschungsmethode(n)
- Eigene Vorarbeiten und weiteres Vorgehen
Ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis ist für die Skizze noch nicht notwendig.
Der Mentor/die Mentorin ist eine Person, die Sie während der sechsmonatigen Förderphase fachlich begleitet und unterstützt und im Idealfall im Anschluss auch die Betreuung Ihres Promotionsprojekts übernimmt. Daher muss er:sie zur Betreuung von Promotionen in dem gewählten Promotionsfach an der JGU berechtigt sein. Für die Identifikation, Ansprache und Auswahl einer potentiellen Betreuungsperson finden Sie Tipps und Hinweise hier. Wir empfehlen Ihnen, die Mentoringzusage und auch ein evtl. Empfehlungsschreiben für Ihre Bewerbung rechtzeitig vor dem Bewerbungstermin bei der von Ihnen anvisierten Betreuungsperson anzufragen, damit Sie die Zeit haben, sich mit Ihrem potentiellen Mentor/Ihrer potentiellen Mentorin über das geplante Thema und die weiteren Rahmenbedingungen des Mentorings auszutauschen.
Universitätsprofessor:innen und Juniorprofessor:innen der JGU sind grundsätzlich zur Betreuung in dem von ihnen vertretenen Fach berechtigt. Habilitierte (z. B. Privatdozent:innen) können ebenfalls betreuungsberechtigt sein. Im Zweifelsfall berät Sie hierzu das Dekanat oder das Promotionsbüro Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Hochschule.
Gerade bei interdisziplinären Projekten kommen zu Beginn der Promotion manchmal mehrere Promotionsfächer in Frage. Sie sollten bereits im Vorfeld einer Bewerbung auf das GSHS-Exposé-Stipendium klären, in welchem Fach Sie promovieren möchten/können. Ihr:e anvisierte:r Mentor:in muss Sie in diesem Fach betreuen können. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie sich nach einem:einer Mentor:in in Ihrem angestrebten Promotionsfach umsehen.
Eine Übersicht über die möglichen Promotionsfächer können Sie der jeweils gültigen Promotionsordnung entnehmen. Voraussetzung ist in der Regel ein vorheriger Master- oder vergleichbarer Abschluss im Promotionsfach oder einem verwandten Fach. Fragen hierzu sollten Sie mit Ihrer Mentorin/Ihrem Mentor bzw. mit dem Dekanat oder Promotionsbüro Ihres Fachbereichs bzw. Ihrer Hochschule klären.
Die Mentoringzusage kann kurz sein, es reicht ein vom Mentor bzw. von der Mentorin unterschriebener Brief als Scan, der die Bereitschaft zur Betreuung während der sechsmonatigen Förderphase bestätigt.
Das Empfehlungsschreiben sollte ausführlicher sein und auf die Eignung des:der Bewerber:in für eine Promotion eingehen, gerne zusätzlich auch auf das gewählte Arbeitsthema und die Passung zu den Schwerpunkten der JGU.
Die empfehlende Person kann das Empfehlungsschreiben auch direkt (elektronisch) an die GSHS-Geschäftsstelle senden.
Sie können, müssen aber nicht von derselben Person ausgestellt werden. Das Empfehlungsschreiben kann z. B. auch von einem:einer Hochschullehrenden der Heimathochschule ausgestellt werden.
Jede:r Mentor:in kann pro Förderperiode nur für eine:n Bewerber:in eine Mentoringzusage ausstellen.
Bitte fügen Sie unbedingt Zeugnisse aller Studiengänge bei, die Sie abgeschlossen haben, bei Bachelor-/Master-Studiengängen z. B. auch das Bachelorzeugnis.
Die Zeugnisse müssen neben der eigentlichen Urkunde immer auch eine Notenübersicht sowie eine Angabe zum Thema und zur Benotung der Abschlussarbeit enthalten (es sei denn, in dem betreffenden Studiengang ist keine Abschlussarbeit vorgesehen, bitte dann gesondert im Motivationsschreiben begründen). Zusätzlich ist ein Diploma Supplement oder Transcript of Records vorzulegen, aus dem die für den Abschluss relevanten Noten hervorgehen.
Statt des Abschlusszeugnisses bitte ein aktuelles Transcript of Records beifügen.
Bitte entsprechenden Beleg/Bescheinigung beifügen, soweit die Erbringung sämtlicher Studienleistungen nicht schon aus dem Transcript of Records hervorgeht.
Im GSHS-Bewerbungsformular muss das Datum der Einreichung angegeben werden. Einen Beleg darüber beizufügen, ist nicht erforderlich – es kann aber evtl. zweckmäßig sein, einen solchen Beleg für spätere Rückfragen vorzuhalten (Eingangsbestätigung des Prüfungsbüros o. Ä.).
Bitte legen Sie in Ihrem Motivationsschreiben oder in einer gesonderten Aufstellung, die Sie Ihren Zeugnissen beifügen, kurz dar, welche weiteren Prüfungsleistungen Sie noch erbringen müssen.
- Mein Zeugnis ist in englischer, französischer oder deutscher Sprache ausgestellt.
- Sie müssen keine weiteren Unterlagen beifügen.
- Mein Zeugnis ist in einer anderen Sprache ausgestellt, ich verfüge aber über ein Transcript of Records bzw. Diploma Supplement in englischer, französischer oder deutscher Sprache.
- Wir empfehlen Ihnen, eine offizielle Übersetzung des Zeugnisses anfertigen zu lassen, da Sie diese ohnehin später für die Anerkennung Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise und für die Registrierung zur Promotion benötigen. Falls Sie diese nicht rechtzeitig vorlegen können, genügt uns auch das offizielle Diploma Supplement/Transcript of Records.
- Mein Zeugnis ist in einer anderen Sprache gehalten und ich verfüge nicht über ein Transcript of Records/Diploma Supplement in englischer, französischer oder deutscher Sprache.
- Bitte fügen Sie eine offizielle Übersetzung bei. Sie benötigen diese später auch für den Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise und damit für die Registrierung zur Promotion.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig die Anerkennung Ihrer ausländischen Zeugnisse zu beantragen, da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Mehr Informationen zur Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise
Nach Ende der Bewerbungsfrist leiten wir alle vollständigen und formal zulässigen Bewerbungen an den Auswahlausschuss weiter. Nach der Auswahl der Stipendiat:innen durch dieses Gremium erhalten Sie eine Zu- oder Absage durch die Geschäftsstelle. Wir bemühen uns in der Regel, Ihnen diese Entscheidung innerhalb von 4-5 Wochen nach Bewerbungsschluss mitzuteilen.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung durch den Auswahlausschuss erhalten Sie eine Information durch unsere Geschäftsstelle zusammen mit weiteren Unterlagen: einem Datenblatt, das Sie ausfüllen müssen und anhand dessen wir u. a. die korrekte Stipendienhöhe ermitteln (bei Beantragung eines Kinderzuschlags benötigen wir zusätzlich einen Scan der Geburtsurkunde(n)), sowie einer Erklärung zu den Verpflichtungen im Rahmen des Stipendiums, die von Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin und Ihnen zu unterzeichnen ist.
Zudem benötigen wir einen Nachweis über die Kosten Ihrer Krankenversicherung während des Förderzeitraums. Daher sollten Sie frühzeitig klären, welche Krankenversicherung während der Stipendienlaufzeit für Sie in Frage kommt, und uns rechtzeitig einen Nachweis über eine in Deutschland gültige Versicherung und die dafür anfallenden Kosten vorlegen. Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Internationale erhalten Sie beim Welcome Center.
Wenn Ihr Studium zum Bewerbungszeitraum noch nicht abgeschlossen war, benötigen wir zur Bewilligung des Stipendiums außerdem Ihr Abschlusszeugnis (z. B. Masterzeugnis) oder eine Bestätigung, dass alle für den Studienabschluss erforderlichen Leistungen bestanden wurden.
Nach Eingang dieser Unterlagen wird Ihre offizielle Stipendienbewilligung ausgestellt und Ihnen zugeschickt.
Während der Stipendienlaufzeit wird eine Reihe von verpflichtenden Präsenzworkshops in Mainz angeboten, daher ist eine Wohnsitznahme in Deutschland, vorzugsweise in der Region um Mainz oder Germersheim, für den Bezug des Stipendiums notwendig. Sie sollten rechtzeitig prüfen, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen und wie Sie dieses beantragen können.
Für die Beantragung eines Visums ist i. d. R. ein Termin bei der Deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes erforderlich, den Sie möglichst frühzeitig vereinbaren sollten, da es hier oft lange Wartezeiten gibt. Sobald Sie alle notwendigen o. g. Unterlagen für die Bewilligung des Stipendiums bei uns eingereicht haben (wozu insbesondere auch ein Nachweis der Krankenversicherung gehört), können wir Ihnen die Stipendienbewilligung, eine Aufnahmevereinbarung/Hosting Agreement sowie einen Einladungsbrief ausstellen, die Sie für die Beantragung eines Visums benötigen.
Bei Fragen zu Visum, zur Krankenversicherung für internationale Promovierende, aber auch zur Wohnungssuche in Mainz bzw. Germersheim berät Sie das Welcome Center für internationale Wissenschaftler:innen.
Zu den Gründen im Einzelnen können wir Ihnen leider keine weiteren Auskünfte erteilen.
Für alle abgelehnten Bewerber:innen ist eine einmalige Wiederbewerbung möglich, solange die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Fragen berät Sie die Geschäftsstelle gerne hierzu.
Eine Nebentätigkeit neben dem Bezug des Stipendiums ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Nebentätigkeit darf sich grundsätzlich nicht negativ auf die Verfolgung Ihres Stipendienziels und die Teilnahme an den während der Stipendienlaufzeit angebotenen Pflichtveranstaltungen auswirken. Die Nebentätigkeit ist sowohl der GSHS als auch Ihrem:Ihrer Mentor:in anzuzeigen und von beiden Stellen zu genehmigen.
- Ihre Nebentätigkeit darf den Umfang einer geringfügigen Beschäftigung gemäß Sozialgesetzbuch IV §8 nicht überschreiten. Bei Tätigkeiten mit starken Einkommensschwankungen (z. B. selbständige Tätigkeit) kommt ein Ausgleich zwischen den einzelnen Monaten in Betracht.
- Falls Sie Ihre Nebentätigkeit an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz oder an der Universitätsmedizin Mainz ausüben (z. B. Tätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskraft), muss diese Tätigkeit klar trennbar von Ihrem durch das Stipendium geförderten Forschungsvorhaben sein. In der Regel bedeutet dies, dass Ihr:e Mentor:in während der Stipendienzeit nicht identisch sein darf mit dem:der Vorgesetzten im Rahmen Ihres Hilfskraftvertrags oder Ihrer sonstigen Beschäftigung. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn die klare Trennung zwischen Beschäftigung und Stipendienzweck auf andere Weise belegt werden kann. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Geschäftsstelle gerne weiter.
Nein, das ist nicht der Fall.
Das Stipendium ist in der Regel steuerfrei. Die Beurteilung obliegt dem zuständigen Finanzamt.
Das Stipendium unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherung. Daher müssen Sie sich selbst um Ihre soziale Absicherung kümmern. Neben der Kranken- und Pflegeversicherung empfehlen wir auch den Abschluss einer Unfallversicherung.
Für Ihre Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten je nach Ihrer persönlichen Situation. Hierzu lassen Sie sich am besten frühzeitig von Ihrer Krankenversicherung beraten. Ausländische Stipendiat:innen, die bislang noch nicht in Deutschland versichert waren, können hierzu die Beratung des Welcome Center in Anspruch nehmen.