Gemäß dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz sind alle Promovierenden der JGU verpflichtet, sich zu registrieren, indem sie die Annahme als Doktorand:in am jeweiligen Fachbereich beantragen.
Für alle administrativen und rechtlichen Fragen zu Ihrem Promotionsverfahren sind die Dekanate der Fachbereiche bzw. Fakultäten die richtigen Ansprechpartner:innen. Diese unterhalten oft eigene Promotionsbüros. In den Promotionsordnungen ist festgelegt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden, wie das Promotionsverfahren abläuft und welche Promotionsleistungen Sie erbringen müssen.
Sind alle formalen Anforderungen erfüllt, so können Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand:in über das Portal JOGU-StINe stellen.
Hierzu benötigen Sie die Betreuungszusage einer Betreuungsperson sowie einen vorläufigen Arbeitstitel Ihrer Dissertation. Zudem muss das Promotionsfach angegeben werden. Falls Sie den zur Promotion berechtigenden Studienabschluss (z. B. Master) im Ausland erworben haben, müssen Sie zusätzlich über JOGU-StINe die Anerkennung Ihrer ausländischen Vorbildungsnachweise beantragen.
Den Antrag auf Annahme als Promovend:in müssen Sie anschließend ausgedruckt mit der Unterschrift Ihrer Betreuungsperson und allen weiteren Unterlagen bei Ihrem Fachbereich einreichen. Nach Annahme Ihres Antrags erhalten Sie von Ihrem Fachbereich einen entsprechenden Bescheid. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie registrierte:r Doktorand:in der JGU und erhalten Zugang zu spezifischen Services und Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. JGU-Promovierenden-Account, Angebote des Allgemeinen Promotionskollegs, Wahlberechtigung und Wählbarkeit zur Doktorandenvertretung), außerdem die Möglichkeit, eine GSHS-Vollmitgliedschaft zu beantragen.
Parallel zur Annahme als Doktorand:in (oder auch noch nachträglich) kann auch eine Immatrikulation als Promotionsstudierende:r beantragt werden. Dies ist nicht verpflichtend, wird von der GSHS aber empfohlen.