In Rheinland-Pfalz liegt (im Gegensatz zu manchen anderen Bundesländern) das Promotionsrecht aktuell noch ausschließlich bei den Universitäten. Eine Promotion an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist in Kooperation mit einer Universität möglich (kooperative Promotion gemäß §34 Abs. 7 des rheinland-pfälzischen HochSchG)

Das Promotionsverfahren wird hierbei formal über die jeweilige Universität abgewickelt. Für kooperative Promotionen mit der JGU sind somit die Regelungen der jeweils anzuwendenden Promotionsordnung maßgeblich (mögliche Promotionsfächer, Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand:in, Prüfungsberechtigte in Promotionsverfahren etc.).

Für den Antrag auf Annahme als Doktorand:in am jeweiligen Fachbereich (bzw. der zuständigen Fakultät/künstlerischen Hochschule) der JGU ist eine Betreuungszusage einer an der JGU betreuungsberechtigten Person erforderlich (Informationen zur Identifikation und Ansprache potentieller Betreuungspersonen). Daneben soll bei kooperativen Promotionsverfahren an der Betreuung und Prüfung mindestens ein:e Hochschullehrer:in der jeweiligen Hochschule für angewandte Wissenschaften mitwirken.

Promotionsinteressierte der Geistes- und Sozialwissenschaften, die in Form einer kooperativen Promotion an der JGU promovieren möchten, können die von der GSHS angebotene Erstberatung für Promotionsinteressierte nutzen (Beratungstermin vereinbaren).

Kooperative Promotionen mit der Hochschule Mainz

Kooperative Promotionen mit der Katholischen Hochschule Mainz