für (angehende) Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften
Die Inneruniversitäre Forschungsförderung der JGU bietet Finanzierungsmöglichkeiten für die aktive Teilnahme an Tagungen und Konferenzen mit einem eigenen Vortrag oder Poster. Während der Promotion gibt es aber auch viele andere Gründe, ins Ausland zu gehen – sei es die Teilnahme an einer Summer School, Feldforschung oder die Zusammenarbeit mit ausländischen Wissenschaftler:innen. Dafür ist unser Förderprogramm Kurzaufenthalte im Ausland gedacht.
Allgemein
Voraussetzung für die Beantragung ist eine GSHS-Mitgliedschaft mit aktivem Mitgliedschaftsstatus. Die Beantragung einer GSHS-Mitgliedschaft kann auch parallel zur Antragstellung für das Programm „Kurzaufenthalte im Ausland“ erfolgen. Der Förderantrag kann aber erst bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen für die Mitgliedschaft vorliegen (ausgenommen ggf. die Betreuungsvereinbarung, da diese noch nachgereicht werden kann).
Ziel der Förderung ist es, den Ausbau von Kooperationen der (angehenden) Doktorand:innen mit einschlägigen Wissenschaftler:innen im Ausland zu unterstützen und die internationale Anschlussfähigkeit der Dissertationsprojekte durch im Ausland erworbene Methoden oder inhaltliche Ergänzungen (Archivalien, Befunde von Museumsobjekten, Erlernung neuer Methoden) zu erhöhen. Zudem sollen Promovierende unterstützt werden, die zu Datenerhebungszwecken ins Ausland reisen.
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden können:
- Archiv- und Museumsaufenthalte
- die Zusammenarbeit mit für das Promotionsvorhaben einschlägigen Wissenschaftler:innen im Ausland
- die Aneignung neuer Methoden in den entsprechenden Arbeitskreisen
- die Teilnahme an Konferenzen, Kongressen, Tagungen, Sommerschulen etc., soweit kein eigener Vortrag bzw. keine eigene Posterpräsentation gehalten wird
- Datenakquise bzw. Feldforschungstätigkeiten.
Förderhöhe
Pro Kurzaufenthalt können Reisekosten bis maximal 750,- Euro (z. B. für Bahntickets und Übernachtungskosten) geltend gemacht werden. Sofern Flugkosten anfallen, kann dieser Höchstbetrag abhängig vom Zielland auf maximal 1.000,- € angehoben werden, wobei die für das jeweilige Land geltenden DAAD-Reisekostensätze nicht überschritten werden dürfen. Verpflegungskosten werden nicht finanziert.
Neuregelung ab 01.01.2025:
Ab dem 01.01.2025 können pro Kurzaufenthalt unabhängig vom Zielland Reisekosten bis maximal 1.000,- Euro (z. B. für Bahntickets, Flugreisen und Übernachtungskosten) geltend gemacht werden. Verpflegungskosten werden nicht finanziert.
Antragsberechtigte Personen
Antragsberechtigt sind GSHS-Mitglieder, deren Promotionsvorhaben nachweislich und nachhaltig vom gewünschten Auslandsaufenthalt profitiert. Es ist nur eine Bewerbung pro Jahr möglich. Kollegiat:innen eines DFG-Graduiertenkollegs sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Eine parallele Antragstellung bei der Inneruniversitären Forschungsförderung – Stufe I ist nicht möglich, da sich die Förderkriterien gegenseitig ausschließen.
Vergabekriterien
Bei der Vergabe sind folgende Kriterien entscheidungsrelevant:
- Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für das Promotionsvorhaben
- die daran gekoppelte Eignung des gewählten Ziellandes bzw. der Zieleinrichtung.
Nach Prüfung der Unterlagen werden die Antragstellenden per E-Mail über die Förderentscheidung informiert. Die Erstattung erfolgt gemäß den geltenden Reisekostenrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz. Beachten Sie hierzu bitte auch die Abrechnungsrichtlinie für Kurzaufenthalte im Ausland.
Die Förderung erfolgt nur auf Antrag. Bitte beachten Sie, dass das Budget für die Förderung begrenzt ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Antragstellung muss in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme erfolgen. Es können keine rückwirkenden Anträge gestellt werden.
Informationen zur Antragstellung
Bitte bewerben Sie sich in elektronischer Form (per E-Mail an gshs@uni-mainz.de) unter Angabe des Betreffs „Bewerbung Kurzaufenthalt“.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Beschreibung des Promotionsprojektes und des geplanten Forschungsaufenthaltes im Ausland (max. 1 ½ bis 2 Seiten)
-
- einer Begründung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts
- Angabe und Begründung des Ziellandes bzw. der Zieleinrichtung
- Nennung des geplanten Zeitraums des Aufenthaltes
- Stellungnahme der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers zur Relevanz des Auslandsaufenthalts für das Promotionsprojekt
- Aufstellung der voraussichtlichen Kosten
- eine unterschriebene Erklärung darüber, dass die Kosten, für die Mittel beantragt werden, nicht bereits von einer anderer Stelle übernommen werden bzw. dass eine Kostenübernahme der geltend gemachten Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle beantragt wurde. Sollte eine Kofinanzierung durch mehrere Förderinstitutionen angestrebt werden, muss dies (einschl. der beantragten Förderhöhe) bei der Antragstellung angegeben werden.
- sofern es sich um einen Aufenthalt an einer Einrichtung (z. B. Bibliothek, Archiv, Museum, Forschungseinrichtung) bzw. der Kooperation mit einschlägigen Wissenschaftler*innen handelt, ist darüber hinaus einzureichen:
- Namen der Ansprechpartner*innen bzw. Kooperationspartner*innen in der Zieleinrichtung
- eine formlose Bestätigung der Zieleinrichtung über Arbeitsmöglichkeiten vor Ort bzw. Zugang zur Forschungsinfrastruktur, Arbeitsgruppeneinbindung o. Ä.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Abschlussbericht
Spätestens sechs Wochen nach der Rückkehr ist ein kurzer Abschlussbericht unter Verwendung des entsprechenden Formulars einzureichen und die Einwilligung zu erteilen, eine kurze Zusammenfassung des Forschungsaufenthalts auf der GSHS-Homepage zu veröffentlichen.
Berichte erfolgreich absolvierter Kurzaufenthalte unserer Mitglieder finden Sie hier.