Als registrierte:r Doktorand:in sind Sie wählbar und wahlberechtigt zur Doktorandenvertretung, die in einer Reihe von universitären Gremien mit beratender Stimme mitwirkt. Die Promovierenden gehören jedoch nicht zu den stimmberechtigten Gruppen der akademischen Selbstverwaltung. Die Registrierung als solche verschafft weder einen Beschäftigten- noch einen Studierendenstatus und auch keine mitgliedschaftliche Stellung an der Universität.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende:r ist freiwillig, wird jedoch von der GSHS empfohlen. Damit erhalten Sie einen Studierendenstatus an der JGU und haben gegenüber der Universität (und auch dem Studierendenwerk) alle Rechte und Pflichten eines:einer Studierenden.

In sozialrechtlicher Hinsicht werden immatrikulierte Promotionsstudierende dagegen teilweise anders behandelt als Studierende z. B. in Bachelor-/Master-Studiengängen. Auch wenn Sie als Promotionsstudierende:r immatrikuliert sind, haben Sie kein Anrecht auf den Studierendentarif bei gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie nicht über eine Beschäftigung oder über den:die Ehepartner:in abgesichert sind, sondern sich z. B. über ein Stipendium, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder aus privaten Mitteln finanzieren, müssen Sie als Promovierende:r mit deutlich höheren Krankenversicherungsbeiträgen rechnen.