Diese Stellen sind in der Regel nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet. Zusätzlich kann es an den einzelnen Hochschulen weitere Regelungen geben (z. B. Leitlinien guter Arbeit an der JGU). Verbindliche Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen erteilt der:die jeweils zuständige Bearbeiter:in der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 1.
Die Betreuungsperson ist oft gleichzeitig auch Vorgesetzte:r. Das erleichtert den regelmäßigen Austausch, allerdings können sich mögliche Konflikte im Arbeitsverhältnis auf die Betreuung der Promotion auswirken und umgekehrt.
Vorteile
- starke Einbindung in den Wissenschaftsbetrieb
- Erwerb einschlägiger Berufserfahrung für eine spätere Wissenschaftskarriere oder verwandte berufliche Tätigkeiten
- tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen (in Rheinland-Pfalz gemäß dem TV-L)
Nachteile
- entsprechende Stellen sind in den Geistes- und Sozialwissenschaften rar und begehrt, daher evtl. deutschland-/europaweite Stellensuche erforderlich, falls die anvisierte Betreuungsperson keine Stelle anbieten kann
- in den Geistes- und Sozialwissenschaften überwiegen Teilzeitstellen (z. B. 50%-, 65 %-oder 75%-Stellen). Die Kombination zweier Teilzeitstellen ist grundsätzlich denkbar, kann aber aufgrund des vielfältigen Aufgabenspektrums und der geforderten Verfügbarkeit und Flexibilität auch herausfordernd sein.
Bezüglich der Arbeitsbedingungen ist zu unterscheiden zwischen Qualifizierungsstellen und Stellen, die nicht der Qualifizierung dienen.
Mehr Informationen auf den Seiten der JGU-Personalabteilung
Onboarding für neue Mitarbeitende
Hochschuldidaktik – Angebote für Lehrende
Wo finde ich Ausschreibungen für wissenschaftliche Mitarbeitsstellen?