Lehrbeauftragte übernehmen universitäre Lehre, z. B. durch Abhalten von Seminaren oder Übungen für Studierende.
Vorteile
- Erwerb von Lehrerfahrung, die bei einer späteren beruflichen Tätigkeit nützlich sein kann
- kann unter Umständen ergänzend zu einem Stipendium oder einer außeruniversitären Berufstätigkeit ausgeübt werden. Die Ausübung eines Lehrauftrags parallel zu einem Vertrag als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in ist nur möglich, wenn der Vertrag als Mitarbeiter:in einer Drittmittelbefristung nach §2 Abs. 2 WissZeitVG unterliegt. Verbindliche Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen erteilt der:die jeweils zuständige Bearbeiter:in der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 2.
Nachteile
- selbständige Tätigkeit, d. h. keine soziale Absicherung durch die Hochschule
- Bezahlung pro Unterrichtseinheit
- angesichts des Vor- und Nachbereitungsaufwands relativ bescheidene Honorare und begrenzter Stundenumfang. Daher als alleinige Finanzierungsquelle meist nicht ausreichend
Lehraufträge werden meist nicht ausgeschrieben, sondern für das jeweilige Semester durch den Lehrstuhl/das Institut/den Fachbereich an geeignet erscheinende Personen vergeben. Insofern empfiehlt sich bei Interesse an einem Lehrauftrag die Ansprache der Betreuungsperson oder von Hochschullehrenden in verwandten Fächern.