Lehrbeauftragte übernehmen universitäre Lehre, z. B. durch Abhalten von Seminaren oder Übungen für Studierende.

Vorteile

  • Erwerb von Lehrerfahrung, die bei einer späteren beruflichen Tätigkeit nützlich sein kann
  • kann unter Umständen ergänzend zu einem Stipendium oder einer außeruniversitären Berufstätigkeit ausgeübt werden. Die Ausübung eines Lehrauftrags parallel zu einem Vertrag als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in ist nur möglich, wenn der Vertrag als Mitarbeiter:in einer Drittmittelbefristung nach §2 Abs. 2 WissZeitVG unterliegt. Verbindliche Auskünfte zu personalrechtlichen Fragen erteilt der:die jeweils zuständige Bearbeiter:in der Abteilung Personalangelegenheiten, Referat PA 2.

Nachteile

  • selbständige Tätigkeit, d. h. keine soziale Absicherung durch die Hochschule
  • Bezahlung pro Unterrichtseinheit
  • angesichts des Vor- und Nachbereitungsaufwands relativ bescheidene Honorare und begrenzter Stundenumfang. Daher als alleinige Finanzierungsquelle meist nicht ausreichend

Lehraufträge werden meist nicht ausgeschrieben, sondern für das jeweilige Semester durch den Lehrstuhl/das Institut/den Fachbereich an geeignet erscheinende Personen vergeben. Insofern empfiehlt sich bei Interesse an einem Lehrauftrag die Ansprache der Betreuungsperson oder von Hochschullehrenden in verwandten Fächern.

Mehr Informationen zu Lehraufträgen an der JGU

Angebote der Hochschuldidaktik für Lehrende