Die Annahme als Doktorand:in durch den zuständigen Fachbereich/Fakultät/Hochschule – und damit die Registrierung als Doktorand:in – ist zeitlich nicht befristet. Daher gibt es auch vonseiten der JGU keine Verpflichtung, dem zuständigen Dekanat/Rektorat Zeiten der Unterbrechung, z. B. aufgrund von Krankheit, Elternzeit, Berufstätigkeit, zu melden. Falls Sie dennoch eine Unterbrechung melden möchten, können Sie sich an das zuständige Promotionsbüro wenden.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende:r kann bei Bedarf durch Exmatrikulation beendet werden. Da die Immatrikulation für Promovierende nicht verpflichtend ist, hat die Exmatrikulation keine Auswirkungen auf das Promotionsverfahren. Die GSHS empfiehlt jedoch – trotz der zusätzlichen Kosten für den Semesterbeitrag – eine Immatrikulation während der gesamten Promotionsdauer, da diese mit vielen Vorteilen verbunden ist.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende:r ist ebenfalls zeitlich nicht befristet. Die frühere 6-Jahres-Frist wurde aufgehoben.

Haben Sie sich exmatrikulieren lassen, so ist für eine Wiederimmatrikulation als Promotionsstudierende:r ein neuer Antrag zu stellen.

Beziehen Sie ein Stipendium der JGU (z. B. GSHS-Exposé-Stipendium), so sind bei Unterbrechungen der Promotion die Bestimmungen der JGU-Stipendienrichtlinie zu beachten.

Sind Sie sicher, dass Sie die Promotion endgültig abbrechen möchten, so können Sie den Abbruch an das jeweils zuständige Dekanat/Rektorat melden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wenn Sie GSHS-Mitglied sind, melden Sie den Promotionsabbruch bitte zusätzlich an die GSHS-Geschäftsstelle. Eine kurze E-Mail genügt. Daraufhin wird Ihre GSHS-Mitgliedschaft beendet.

Werden Sie an einer anderen Universität/Hochschule als Doktorand:in angenommen, so wird Ihre Registrierung an der JGU aufgehoben (Ausnahme: co-tutelle-Verfahren und kooperative Promotionen mit Hochschulen für Angewandte Wissenschaften). Soweit Sie weiterhin in den Lehr- und Forschungsbetrieb der JGU eingebunden sind (z. B. durch eine Zweitbetreuung), können Sie eine GSHS-Gastmitgliedschaft beantragen.

Sie treffen während Ihrer Promotion auf Schwierigkeiten? Sie überlegen, ob Sie die Promotion abbrechen sollen und wie es ggf. nach einem Promotionsabbruch beruflich weitergehen kann? Die GSHS-Geschäftsstelle berät Sie klient:innenzentriert und vertraulich.

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