Um die Annahme als Doktorand:in zu beantragen, benötigen Sie die Betreuungszusage einer zur Betreuung von Promotionen an der JGU in dem jeweiligen Fach berechtigten Person. Auch für die Beantragung eines GSHS-Exposé-Stipendiums benötigen Sie eine:n Mentor:in mit Betreuungsberechtigung in dem angestrebten Promotionsfach. Die Wahl der für Sie fachlich und persönlich am besten geeigneten Betreuungsperson(en) ist darüber hinaus von großer Relevanz für den Erfolg Ihres Promotionsprojekts.
Mit der Wahl der Betreuungsperson ist somit auch die Wahl des Promotionsfachs verknüpft, d.h. Sie müssen die fachspezifischen Voraussetzungen für die Promotion in dem von der Betreuungsperson vertretenen Fach erfüllen. Informationen dazu finden Sie in den Promotionsordnungen, weitergehende Beratung bei den Promotionsbüros der Dekanate/Rektorate.