Die GSHS kann Promovierende, die an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland als Promovierende angenommen, registriert oder immatrikuliert sind, als Gastpromovierende zulassen, wenn sie einen Forschungsaufenthalt an der JGU absolvieren und/oder nachweisbar in die Forschung und Lehre an der JGU eingebunden sind.
Gastpromovierenden kann nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten Zugang zu Beratungs- und Qualifizierungs- sowie Vernetzungsangeboten der GSHS gewährt werden. Die Beantragung finanzieller Fördermaßnahmen ist nicht möglich. Ebenso besteht kein Stimmrecht in und keine Wählbarkeit für die GSHS-Gremien.
Über Anträge auf Zulassung als Gastpromovierende:r entscheidet der:die Direktor:in der GSHS in Einzelfallentscheidungen.
Die Gastmitgliedschaft endet automatisch:
▪ mit dem Abschluss der Promotion, i.d.R. bei Aushändigung der Promotionsurkunde
▪ mit der Beendigung Ihres Status als Promovierende:r an der Heimathochschule
▪ mit dem Abbruch der Promotion
▪ wenn die Einbindung in den Forschungs- und Lehrbetrieb an der JGU endet (z. B. Ende der Beschäftigung an der JGU)
Diese Beendigungsgründe sind dem:der Direktor:in der GSHS unverzüglich anzuzeigen (per E-Mail an
gshs@uni-mainz.de). Gastmitglieder können außerdem jederzeit schriftlich gegenüber dem:der Direktor:in ihren Austritt erklären und damit die Gastmitgliedschaft beenden.
Wichtiger Hinweis: Die Aufnahme als Gastmitglied der GSHS begründet keine Mitgliedschaft an der JGU und keinen Status als Studierende:r oder Promovierende:r.