Sie möchten gerne mit anderen GSHS-Mitgliedern interdisziplinär an für Ihre Promotion relevanten Themen arbeiten und haben bei unseren bestehenden Arbeitsgruppen noch nicht das Passende gefunden? Dann gründen Sie Ihre eigene GSHS-AG.

Thematische Schwerpunkte von AGs können sein:

  • Wissenschaftliche Querschnittsthemen (z. B. Gender Studies)
  • Wissenschaftliche Methoden und Ansätze (z. B. Qualitative Sozialforschung, Data Mining, Erzähltheorie o. Ä.)
  • Vernetzung von Promovierenden in spezifischen Lebenssituationen (z. B. internationale Promovierende, Promovierende mit Care-Verantwortung o. Ä.)
  • Interdisziplinäre Lesekreise mit einem bestimmten thematischen oder theoretischen Fokus
  • Gegenseitige Unterstützung beim wissenschaftlichen Schreiben, der Vorbereitung von Präsentationen, Konferenzen und Disputationen o. Ä.

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gründung einer AG

Eine AG muss aus mindestens vier GSHS-Mitgliedern (Junior-/Voll-/Gastmitglieder) bestehen.

Die AG-Mitglieder müssen mindestens zwei verschiedenen (Promotions-)Fächern angehören.

Die Einbindung von Personen, die nicht Mitglieder der GSHS sind, ist möglich, soll aber begründet werden (z. B. interdisziplinäre AGs mit Naturwissenschaftler:innen). Postdocs der JGU können jederzeit in die AGs eingebunden werden.

Arbeitsgruppen können eine:n Mentor:in von der JGU benennen, die:der der AG bei wissenschaftlichen/inhaltlichen Fragen zur Verfügung steht. Diese Person kann ein Postdoc oder – bei nicht-fachlich aufgestellten AGs – auch eine andere, in Wissenschaft und/oder Wissenschaftsmanagement einschlägig qualifizierte:r Beschäftigte:r der JGU sein.

Zwei AG-Mitglieder sind der Geschäftsstelle als Ansprechpartner:innen zu nennen. Diese sind für die organisatorische Abwicklung der AG verantwortlich. Die Geschäftsstelle berät und unterstützt die AGs organisatorisch sowie bei Fragen und Schwierigkeiten. Für Präsenzsitzungen kann sie ggf. bei der Vermittlung von Räumen unterstützen.
Personen können Mitglieder oder Mentor:innen in mehreren AGs sein. Eine Person kann aber nicht Ansprechpartner:in mehrerer AGs sein.

Die AGs werden für eine Laufzeit von zwei Jahren bewilligt. Danach kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Die AGs müssen sich mindestens zweimal pro Semester virtuell oder in Präsenz treffen.

Bei Ausscheiden aus der AG oder bei Bedarf kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden.

Antrag auf AG-Gründung stellen: einfach das Antragsformular ausfüllen, von allen AG-Mitgliedern unterschreiben lassen (elektronische Unterschrift genügt) und elektronisch bei der Geschäftsstelle einreichen.

Sie haben eine Idee für eine AG und suchen noch Mitstreiter:innen? Die GSHS-Geschäftsstelle hilft Ihnen gerne weiter.