Wir empfehlen allen Vollmitgliedern der GSHS, sich als Promotionsstudierende:r zu immatrikulieren. Dazu muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.

Die Immatrikulation hat über die Registrierung als Promovend:in hinaus viele Vorteile für Sie:

Als registrierte:r Promovierende:r sind Sie lediglich während Ihres Aufenthaltes auf einer Stätte der Hochschule gesetzlich unfallversichert. Als immatrikulierte:r Promotionsstudierende:r unterliegen Sie auch auf dem Weg von und zur Universität der gesetzlichen Unfallversicherung.

Als immatrikulierte:r Promotionsstudierende:r haben Sie einen Anspruch auf die vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebote der JGU. Darunter sind die Angebote der folgenden Institutionen der Universität zu nennen:

Mit der Immatrikulation erhalten Promotionsstudierende der JGU das Anrecht auf die finanziellen Hilfen, kulturellen Angebote, Rechtsberatung u.v.m. des AStA, die allen Studierenden zur Verfügung stehen.

Speziell für Doktorand:innen bietet das Welcome Center die Online-Plattform JoGuGATE an, mit der alle erforderlichen Schritte für den Start und Aufenthalt in Mainz mit entsprechendem Vorlauf in Angriff genommen werden können. Dort gibt es auch allgemeine Informationen zur Beantragung eines Aufenthaltstitels. Sofern die Promovierenden ein Visum bzw. einen Aufenthaltstitel nach §18 Aufenthaltsgesetz haben, kann das Welcome Center im Rahmen seiner Kooperation direkt einen Termin bei der Ausländerbehörde Mainz vereinbaren.

Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Promovierende Förderungen für Auslandsaufenthalte bekommen, sofern sie entweder Studierende:r, Beschäftigte:r oder Lehrende:r (z. B. Lehrauftrag) sind. Für die Nutzung von Programmen zur Studierendenmobilität ist eine Immatrikulation erforderlich – in diesem Fall reicht die Registrierung als Promovierende:r nicht aus.

Mit der Immatrikulation erhalten (Promotions-)Studierende vergünstigte Preise auf die Kurse des Hochschulsports der JGU Mainz. Diese werden in jedem Semester angeboten.

Das Studierendenwerk bietet immatrikulierten (Promotions-)Studierenden die Möglichkeit, sich für Kita-Plätze auf dem Campus an drei Kindertagesstätten der JGU zu bewerben.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende:r begründet kein Anrecht auf den Studierendentarif bei gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie nicht über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder über den:die Ehepartner:in abgesichert sind, sondern sich z. B. über ein Stipendium, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder aus privaten Mitteln finanzieren, müssen Sie als Promovierende:r – egal ob mit oder ohne Immatrikulation – mit deutlich höheren Krankenversicherungsbeiträgen rechnen.

Immatrikulierte (Promotions-)Studierende haben aktives und passives Wahlrecht in der Statusgruppe „(Promotions-)Studierende“. Für Promovierende, die an der JGU beschäftigt sind, besteht alternativ die Möglichkeit, als Mitglied der Statusgruppe „Beschäftigte“ mitzuwirken.

Mit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes wurde zudem erstmals eine Doktorandenvertretung als Repräsentation aller registrierten Promovierenden einer Universität geschaffen. Die Mitglieder der Doktorandenvertretung werden von allen registrierten Promovierenden gewählt und sind mit beratender Stimme im JGU-Senat und verschiedenen anderen Gremien vertreten.

Als Beschäftigte:r oder immatrikulierte:r (Promotions-)Studierende:r der JGU bzw. der Universitätsmedizin können Sie im Open-Access-Repositorium Gutenberg Open Science publizieren oder eine finanzielle Unterstützung durch den Open-Access-Publikationsfonds beantragen. Mehr zu den Open-Access-Angeboten der Universitätsbibliothek Mainz erfahren Sie hier.

Die Psychotherapeutische Beratungsstelle der JGU leistet allen immatrikulierten (Promotions-)Studierenden professionelle Hilfe bei der Bewältigung von psychischen Problemen jeder Art, die im grundlegenden und im weiterführenden Studium, in der Promotion und im Alltag auftreten können. Das Angebot ist breit gefächert und beinhaltet: kurzfristige Hilfestellung in akuten Krisensituationen, Klärung der Problemlage durch gezielte Diagnostik, Beratung und Kurzzeit-Psychotherapie, Spezialsprechstunde bei Störungen der Leistungskompetenz, Kurse zu verschiedenen Problembereichen, offener, selbsthilfeorientierter Online-Kurs „Prüfungsangst bewältigen Online“ (PBO) sowie begleitete Online-Beratung bei Prüfungsangst, Schreibproblemen und anhaltenden körperlichen Beschwerden. Weitere Informationen und den Kontakt zu Ansprechpartner:innen erhalten Sie hier.

Mit der Immatrikulation und der Zahlung des Semesterbeitrags erhalten Promovierende Anrecht auf ein Semesterticket. Dieses ermöglicht es ihnen, den Nahverkehr (IC und ICE sind ausgeschlossen) deutschlandweit zu nutzen – ein Vorteil gegenüber dem bisherigen regionalen Angebot. Zudem ist das Semesterticket günstiger als ein reguläres Deutschlandticket.

Eine Rückerstattung für Promotionsstudierende ist mit dem Übergang zum Deutschlandticket nicht mehr möglich. Dies ist auch in der Härtefallordnung unter §2a geregelt. Die alten Bestimmungen zur Rückerstattung bleiben in der Härtefallordnung nur aus Gründen der Rechtssicherheit enthalten – sie gelten jedoch nur, falls wieder ein regionales Semesterticket eingeführt wird.

Mit der Überweisung des Semesterbeitrages erhalten immatrikulierte Promovierende zudem das Anrecht auf eine Mensakarte sowie auf einen Bibliotheksausweis. Mit der Mensakarte erhalten alle immatrikulierten (Promotions-)Studierenden einen Rabatt auf das Essen in den Mensen des Studierendenwerks auf dem Campus. Der Bibliotheksausweis ermöglicht das Ausleihen von Büchern in allen Bibliotheken auf dem Campus sowie die Nutzung der Fernleihe.

Immatrikulierte Promovierende erhalten außerdem eine Wohnberechtigung in den Wohnheimen des Studierendenwerks.

Sollten Sie sich für die Nutzung eines Wohnheimes entscheiden, können Sie sich über das Online-Formular für eine Wohnform bewerben. Noch nicht eingeschriebene Promovierende können sich auch vorab für einen Wohnheimplatz bewerben, müssen aber spätestens nach dem ersten halben Jahr die Immatrikulationsbescheinigung beim Studierendenwerk vorlegen. Eingeschriebene (Promotions-)Studierende haben bei der Vergabe von Wohnheimplätzen Vorrang.

Einige Stipendiengeber:innen fordern eine Immatrikulation als Promotionsstudierende:r. Informationen hierzu erhalten Sie bei den jeweiligen Stipendienanbieter:innen.

Die Immatrikulation erlaubt es (Promotions-)Studierenden, an den Sprachkursen des Internationalen Studien- und Sprachenkollegs teilzunehmen.

Durch Vorzeigen der Immatrikulationsbescheinigung erhalten (Promotions-)Studierende bei einigen privaten Anbietern Studierendenpreise und sonstige Vergünstigungen, zum Beispiel in Kinos oder Theatern.

Das Angebot des Studierendenwerks ist vielfältig. Für immatrikulierte heimische (Promotions-)Studierende einerseits und immatrikulierte Gast-(Promotions-)Studierende andererseits bietet das Studierendenwerk das Buddy-Programm an. Hier werden heimische (Promotions-)Studierende mit Gast-(Promotions-)Studierenden anhand gemeinsamer Interessen und Altersgruppen zusammengeführt. So können sie sich gegenseitig unterstützen. Der interdisziplinäre Austausch, Sozialkompetenzen und Orts- bzw. Landeskunde werden zudem gezielt gefördert.

Für immatrikulierte Gast-(Promotions-)Studierende wird insbesondere das Programm Fremde werden Freunde angeboten. Hierbei übernehmen heimische Familien, darunter Berufstätige und Senior:innen, die Patenschaft für die Gast-(Promotions-)Studierenden. Es ist eine Gelegenheit, das Land und das „normale“ Leben fernab der Universität kennenzulernen.

Für (Promotions-)Studierende, die unter einer deutschen Adresse gemeldet und an der JGU immatrikuliert sind, bietet das Studierendenwerk zudem Beratung und Hilfe in finanziellen Notsituationen sowie KfW-Kredite an. Weitere Informationen erhalten Sie hier.