Sinn der Betreuungsvereinbarung ist es, die gemeinsame Reflexion von Promovierenden und Betreuenden über die Gestaltung des Betreuungsverhältnisses zu fördern und deren Ergebnisse zu dokumentieren. So wird die Verbindlichkeit und Transparenz des Betreuungsprozesses für beide Seiten gestärkt.
Die abgeschlossene Betreuungsvereinbarung kann und sollte in regelmäßigen Abständen gemeinsam überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes 2020 für alle neu angenommenen Promovierenden innerhalb einer angemessenen Frist nach der Annahme verpflichtend.
Einige Fachbereiche haben bereits eigene, fachspezifische Muster für Betreuungsvereinbarungen entwickelt:
FB 01, Evangelisch-Theologische Fakultät
FB 05 (Philosophie und Philologie)
FB 06 (Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft)
FB 07 (Geschichts- und Kulturwissenschaften)
FB 09 (Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften)
Mainz Research School of Translational Biomedicine
Ansonsten empfehlen wir die Verwendung der Muster-Betreuungsvereinbarung des Gutenberg Nachwuchskollegs. Es handelt sich hierbei nicht um ein Formular mit starren Vorgaben, sondern um eine Arbeitshilfe für Betreuende und Promovierende, die im gemeinsamen Gespräch flexibel an die konkreten Rahmenbedingungen des jeweiligen Promotionsprojekts angepasst werden kann.
Weitere Informationen und Erläuterungen dazu finden Sie in den Leitlinien zur Betreuungsvereinbarung, die vom Senat der JGU am 28. April 2017 beschlossen wurden.
Speziell für den Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften stellt die GSHS außerdem eine Checkliste für das regelmäßige Betreuungsgespräch bereit. Nicht alle Themen sind für alle Promotionsprojekte gleichermaßen von Bedeutung, dennoch kann die Checkliste einen Überblick über möglicherweise relevante Aspekte bieten.