Als GSHS-Mitglied erhalten Sie nicht nur Zugang zu vielen Angeboten, Sie werden auch Teil einer Community von Promotionsinteressierten und Promovierenden, die sich gegenseitig unterstützen und z. B. in Arbeitsgruppen gemeinsam an für die Promotion relevanten Themen arbeiten.
Sie befinden sich am Ende Ihres Studiums oder haben Ihr Studium gerade abgeschlossen und interessieren sich für eine Promotion in den Geistes- oder Sozialwissenschaften an der JGU?
Dann bewerben Sie sich auf eine GSHS-Juniormitgliedschaft. Bereits als Juniormitglied erhalten Sie Zugang zu exklusiven Beratungs-, Workshop- und Förderangeboten und können optimal vorbereitet in die Promotion starten.
Rahmenbedingungen
- Bewerbung für Masterstudierende ab dem 4. Mastersemester (bzw. vergleichbarer Studienstand) oder Absolvent:innen eines Master- bzw. vergleichbaren Studiengangs
- Dauer: 1 Jahr (Verlängerungen sind z. B. bei Krankheit oder Familienzeiten möglich)
- Wechsel zur GSHS-Vollmitgliedschaft, sobald Sie als Doktorand:in an der JGU angenommen sind
Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmeformular Juniormitgliedschaft
ausfüllen und elektronisch einreichen - Abschlusszeugnis (Master, Staatsexamen etc.), alternativ bei noch laufendem Studium: Transcript of Records
per E-Mail bei der GSHS-Geschäftsstelle einreichen - formlose Empfehlung eines:einer Dozierenden der JGU für die GSHS-Juniormitgliedschaft
E-Mail der betreffenden Person an die Geschäftsstelle genügt
Wenn Sie sich auf ein Exposé-Stipendium beworben haben oder in Kürze bewerben möchten, müssen Sie die Zeugnisse und die Empfehlung nicht gesondert einreichen, da diese bereits in Ihren Bewerbungsunterlagen für das Exposé-Stipendium enthalten sind.
Mit der GSHS erhalten Sie optimale Unterstützung für Ihre erfolgreiche Promotion und für den anschließenden Übergang in den Beruf. Wählen Sie aus unserem umfangreichen Serviceangebot aus!
Rahmenbedingungen
- zeitlich nicht befristet
- für alle an der JGU registrierten Promovierenden, die ein geistes- oder sozialwissenschaftliches Promotionsprojekt verfolgen (zu unserem Fächerspektrum siehe Unser Selbstverständnis).
Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmeformular Vollmitgliedschaft
ausfüllen und elektronisch einreichen - Nachweis über Registrierung als Promovierende:r oder über Immatrikulation als Promotionsstudierende:r
per E-Mail bei der Geschäftsstelle einreichen - Betreuungsvereinbarung
per E-Mail an die Geschäftsstelle senden
Die Betreuungsvereinbarung kann nachgereicht werden.
Ihr Promotionsverfahren ist an einer anderen Hochschule angesiedelt und Sie sind auch in den Lehr- und Forschungsbetrieb an der JGU eingebunden? Dann gibt es für Sie die Möglichkeit einer GSHS-Gastmitgliedschaft.
Rahmenbedingungen
- Zeitlich nicht befristet
- Für Promovierende anderer Hochschulen, die einen Gastaufenthalt an der JGU absolvieren oder in den Lehr-/Forschungsbetrieb der JGU eingebunden sind
- Kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung und keine Wählbarkeit zur Promovierendenvertretung, keine finanzielle Förderung möglich
Bewerbungsunterlagen
- Aufnahmeformular Gastmitgliedschaft ausfüllen und elektronisch einreichen
- Nachweis über die Annahme/Registrierung/Immatrikulation an einer anderen Hochschule im In- oder Ausland
- Formlose Empfehlung eines:einer Dozierenden der JGU für die GSHS-Gastmitgliedschaft
- ggf. weitere Nachweise bezüglich Ihres Gaststatus – die GSHS-Geschäftsstelle berät Sie gerne hierzu
- Zugang zu allen GSHS-Workshops
- Beratung für Promovierende
- Gründung von und Beteiligung an Arbeitsgruppen
- Förderung von Kurzaufenthalten im Ausland (nicht für Gastmitglieder)
- Stimmrecht in der GSHS-Mitgliederversammlung, Wählbarkeit zur Promovierendenvertretung im GSHS-Leitungsgremium (nicht für Gastmitglieder) und Möglichkeit, Ihre Ideen einzubringen
- Abonnement unserer Newsletter
- Beratung für Promotionsinteressierte und Postdocs
- Teilnahme an ausgewählten Workshops (nach Verfügbarkeit)
Sie sollen die Vorteile der GSHS-Mitgliedschaft so nutzen, dass sie Ihrem Promotionsprojekt und Ihrer wissenschaftlichen und persönlichen Weiterentwicklung am besten zugutekommt. Daher gibt es bei der GSHS kein festes Programm, das Sie belegen müssen. Sie entscheiden selbst, wann Sie welche Serviceleistungen in Anspruch nehmen.
Die Mitgliedschaft in der GSHS ist kostenfrei. Dies gilt auch für alle Serviceleistungen, soweit nicht in der Ausschreibung von Veranstaltungen ausdrücklich anders bestimmt. Bitte beachten Sie hierzu die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit der Beantragung einer GSHS-Mitgliedschaft verpflichten Sie sich auf die an der JGU geltenden Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis.
Mit der Bewilligung von Fördermitteln (Exposé-Stipendien, Kurzaufenthalte im Ausland etc.) können weitere Verpflichtungen einhergehen (z. B. Belegung bestimmter Veranstaltungen, Berichtspflichten…). Die Informationen hierzu erhalten Sie jeweils in der Bewilligungsmitteilung.
Ansonsten ist die Mitgliedschaft nicht mit Verpflichtungen verbunden.
Sie können die Mitgliedschaft jederzeit beenden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle.
Eine Information Ihrer Betreuungspersonen, Ihres Fachbereichs/Ihrer Fakultät/Ihrer Hochschule oder anderer Stellen an der Universität darüber, ob Sie bei uns Mitglied sind und wenn ja, welche Serviceangebote Sie nutzen, erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Ausnahmen sind die Weiterleitung von Veranstaltungsanmeldungen an diejenigen Personen und Einrichtungen, die mit der Organisation der jeweiligen Veranstaltung befasst sind, sowie bei Förderanträgen und Berichten im Zusammenhang mit geförderten Projekten diejenigen Personen und Einrichtungen, die mit der Auswahl sowie mit der Bewilligung und Bewirtschaftung der Fördermittel befasst sind. Letzteres gilt auch, wenn Sie für ein und dasselbe Projekt Fördermittel von mehreren universitätsinternen Fördergeber:innen beantragen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.