Vollmitgliedschaft beantragen (für registrierte Promovierende)

Sie sind an der JGU als Promovierende:r registriert, verfolgen ein Promotionsthema im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften und wollen Mitglied in der Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences (GSHS) werden? Im Folgenden können Sie Ihre Mitgliedschaft beantragen. Durch die Vollmitgliedschaft in der GSHS bekommen Sie Zugang zu Beratung, Förderangeboten und Weiterbildungsmöglichkeiten. Mit dem Senden Ihrer Daten erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrechtlinien einverstanden.
Persönliche Daten(erforderlich)
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Universitäts-E-Mail-Adresse (private E-Mail-Adresse nur, wenn keine Universitäts-E-Mail-Adresse vorliegt)(erforderlich)
Anschrift(erforderlich)
Beschäftigungsverhältnis
Informationen zum Promotionsvorhaben – Sind Sie im laufenden Semester als Promotionsstudierende:r an der JGU immatrikuliert?
Die Immatrikulation als Promotionsstudierende:r ist nicht verpflichtend, wir empfehlen sie aber allen unseren Mitgliedern.
Kooperative Promotion
TT Punkt MM Punkt JJJJ
Die Benennung einer Zweitbetreuung ist nicht verpflichtend, wir empfehlen sie aber allen unseren Mitgliedern
Schriftliche Betreuungsvereinbarung liegt vor(erforderlich)
Ich bin Mitglied in einem Graduiertenkolleg/einer Graduiertenschule/einem strukturierten Promotionsprogramm(erforderlich)
Promotionsberechtigender Studienabschluss
GSHS-Vollmitgliedschaft
Die Vollmitgliedschaft von Promovierenden endet automatisch (1) mit dem Abschluss der Promotion, i. d. R. bei Aushändigung der Promotionsurkunde; (2) mit Ende der Registrierung als Promovend:in der JGU oder (3) mit dem Abbruch der Promotion. Diese Beendigungsgründe sind dem:der Direktor:in der GSHS unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder können außerdem jederzeit schriftlich gegenüber dem:der Direktor:in ihren Austritt erklären und damit die Mitgliedschaft beenden. Mit dem Ende der Vollmitgliedschaft endet grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung. Finanziell geförderte, aber noch nicht abgeschlossene Projekte werden zu diesem Zeitpunkt abgerechnet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle. Wichtiger Hinweis: Die Aufnahme als Mitglied der GSHS ersetzt nicht die Verfahrenshandlungen gemäß der jeweils geltenden Promotionsordnung, wie z. B. den Antrag auf Zulassung zur Promotion, die Registrierung als Promovend:in oder die Einschreibung zum Promotionsstudium. Für die Durchführung des Promotionsverfahrens sind alleine die Fachbereiche bzw. Fakultäten auf der Basis der jeweils geltenden Promotionsordnungen zuständig. Die Aufnahme als Mitglied der GSHS begründet als solche keine Mitgliedschaft an der JGU und keinen Studierenden- oder Promovierendenstatus.