Informationen für Betreuende

Grundsätzlich können fortgeschrittene Studierende und Absolvent*innen, die an einer Promotion interessiert sind (Juniormitgliedschaft), Promovierende (Vollmitgliedschaft) und Postdocs (Seniormitgliedschaft) Mitglieder der GSHS werden.

 

Die Aufnahme als Vollmitglied steht allen registrierten Promovierenden, die ein geistes- oder sozialwissenschaftliches Promotionsthema verfolgen, offen

Die Juniormitgliedschaft wendet sich an fortgeschrittene Studierende und Absolvent*innen, die an einer Promotion interessiert sind. Sie erfordert eine Empfehlung durch eine*n dozierende Betreuungsperson der JGU. Für Personen, die sich auf ein Exposé-Stipendium bewerben, ist keine gesonderte Bewerbung auf die Juniormitgliedschaft erforderlich.

Die Einführung einer Seniormitgliedschaft für Postdocs ist zurzeit in Planung.

 

Für die Mitgliedschaft in der GSHS ist die Vorlage einer schriftlichen Betreuungsvereinbarung zwischen der*dem Promovierenden und der/den Betreuungsperson*en erforderlich. Die Erstellung einer Betreuungsvereinbarung dient der gemeinsamen Reflexion über das Betreuungsverhältnis und damit der Qualitätssicherung der Promotionsverfahren.

Falls bisher noch keine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wurde, kann diese innerhalb von maximal sechs Monaten nach der Aufnahme nachgereicht werden.

Die Benennung einer Zweitbetreuung sowie die Immatrikulation als Promotionsstudierende*r sind nicht verpflichtend, werden aber empfohlen.

Die Mitgliedschaft in der GSHS ist freiwillig und grundsätzlich nicht mit Verpflichtungen verbunden. Wir erwarten aber, dass die Mitglieder unser Angebot aktiv nutzen. Welche Angebote sie in welchem Umfang nutzen, können sie selbst entscheiden. Lediglich bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln (etwa Stipendien) kann es Auflagen geben (wie z. B. das Belegen von geeigneten Qualifizierungsveranstaltungen oder die Erstellung eines Abschlussberichts).

Die Zertifizierung von im Rahmen der GSHS erbrachten Leistungen erfolgt durch Teilnahmebescheinigungen sowie auf Wunsch Sammelbescheinigungen bei Ausscheiden des Mitglieds aus der GSHS.