Juniormitgliedschaft beantragen (für Promotionsinteressierte)

Um den Übergang zwischen Studienende und Beginn der Promotion zu erleichtern, bietet die GSHS besonders motivierten und qualifizierten Absolvent*innen (aller Hochschulen) sowie fortgeschrittenen Studierenden aller Hochschulen die Möglichkeit, sich auf eine Juniormitgliedschaft zu bewerben. Die Juniormitgliedschaft ermöglicht es Ihnen, bereits vor der Annahme als Promovierende*r an der JGU von den Serviceleistungen der GSHS zu profitieren und so den Einstieg in die Promotionsphase optimal zu gestalten.

Die Dauer der Juniormitgliedschaft beträgt ein Jahr. Sie endet vorzeitig, wenn Sie während dieser Zeit als Promovierende*r angenommen/registriert/immatrikuliert werden. In besonderen Fällen (z. B. Krankheits- oder Familienzeiten) ist eine Verlängerung über die Maximaldauer von einem Jahr hinaus möglich.

Sobald Sie an der JGU als Promovierende*r angenommen werden (auch bei co-tutelle-Verfahren), können Sie eine GSHS-Vollmitgliedschaft beantragen.

Wenn Sie an einer anderen Hochschule angenommen/registriert/immatrikuliert werden, aber weiterhin in den Lehr- und Forschungsbetrieb der JGU eingebunden sind, könnte evtl. eine GSHS-Gastmitgliedschaft für Sie in Frage kommen.

Wenn Sie eine Bewerbung auf ein Exposé-Stipendium eingereicht haben oder vorbereiten, ist eine gesonderte Bewerbung auf die Juniormitgliedschaft nicht erforderlich.

Sie können eine Juniormitgliedschaft beantragen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • entweder im Besitz eines zur Promotion berechtigenden Studienabschlusses sind (z. B. Master) oder sich mindestens im vierten Mastersemester befinden – bei anderen Studiengängen ist ein vergleichbarer Studienstand nachzuweisen.
  • eine formlose Empfehlung von einem*einer Dozierenden der JGU für die GSHS-Juniormitgliedschaft vorlegen (E-Mail der betreffenden Person an die GSHS-Geschäftsstelle genügt). Wenn Sie nicht an der JGU studieren oder studiert haben, muss diese Empfehlung von einer zur Betreuung von Promotionen an der JGU berechtigten Person kommen (Professor*in, Juniorprofessor*in, Privatdozent*in oder sonstige betreuungsberechtigte Person).

Um eine Juniormitgliedschaft zu beantragen, füllen Sie einfach das Aufnahmeformular aus und schicken es ab. Zusätzlich benötigen wir die Empfehlung eines*einer JGU-Dozierenden (siehe oben) sowie einen Nachweis über Ihren aktuellen Studienstand (Zeugnis, Transcript of Records o. Ä.).