Administrative Fragen zur Promotion

Zuständig für die Durchführung von Promotionen sind die Fachbereiche bzw. im Fachbereich 01 (Katholische Theologie und Evangelische Theologie) die beiden Fakultäten (Katholisch-Theologische Fakultät und Evangelisch-Theologische Fakultät). An der Hochschule für Musik und an der Kunsthochschule Mainz, die Teil der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind, werden ebenfalls Promotionen durchgeführt.

Ansprechpartner*in FB 01 – Kath.-Theolog. Fakultät: Prüfungsamt
Ansprechpartner*in FB 01 – Ev.-Theolog. Fakultät, Promotion zum Dr. theol.: Prof. Dr. Kristian Fechtner
Ansprechpartner*in FB 01 – Ev.-Theolog. Fakultät. Ph. D. Interdisciplinary Studies in Theology and Religion: Prof. Dr. Volker Küster
Ansprechpartner*in FB 02: Eva Peukert, Erna Gresch
Ansprechpartner*in FB 03: Silke Bernardi, Anette Bippus, Sabrin El-Halabi
Ansprechpartner*in FB 05: Christine Dieler
Ansprechpartner*in FB 06: Dr. Julia Neu
Ansprechpartner*in FB 07: Ines Bergner
Ansprechpartner*in FB 09: Monika Darmstadt-Krost, Christa Kraft
Ansprechpartner*in Kunsthochschule: Professor*innen und Lehrende der Kunstbezogenen Theorie und der Kunstdidaktik
Ansprechpartner*in Hochschule für Musik: Birgit Wenkel, Cornelia Martin und Petra Hertel

Für alle administrativen und rechtlichen Fragen zu Ihrem Promotionsverfahren sind die Dekanate der Fachbereiche bzw. Fakultäten die richtigen Ansprechpartner. Diese unterhalten oft eigene Promotionsbüros. In den Promotionsordnungen ist festgelegt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um zur Promotion zugelassen zu werden, wie das Promotionsverfahren abläuft und welche Promotionsleistungen Sie erbringen müssen.

Mehr Informationen zur Beantragung der Annahme als Doktorand*in sowie zur Registrierung und Einschreibung als Doktorand*in finden Sie hier.

Haben Sie den promotionsberechtigenden Abschluss im Ausland erworben, so ist die Abteilung Zulassung international des Studierendenservice für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Beratungsstellen: Internationales.

Sind alle formalen Anforderungen erfüllt, so können Sie beim Fachbereich bzw. bei der betreffenden Fakultät/Hochschule den Antrag auf Annahme als Doktorand*in stellen. Hierzu benötigen Sie die Betreuungszusage einer Betreuungsperson sowie einen vorläufigen Arbeitstitel Ihrer Dissertation. Zudem muss das Promotionsfach angegeben werden.

Wird Ihrem Antrag auf Annahme als Doktorand*in stattgegeben, erhalten Sie eine Bestätigung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie registrierte*r Doktorand*in der JGU. Mit dieser Bestätigung können Sie auch eine GSHS-Vollmitgliedschaft beantragen.