Das am 16. September 2020 verabschiedete neue rheinland-pfälzische Hochschulgesetz bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die in besonderem Maße den wissenschaftlichen Nachwuchs betreffen.
Die wichtigsten Änderungen für Promovierende:
Bisher waren die angenommenen (d. h. registrierten) Doktorand*innen in den universitären Entscheidungsgremien als eigene Statusgruppe nicht sichtbar – Wahlrecht und Wählbarkeit für die Gremien wie z. B. den Senat bestand für Promovierende lediglich insoweit, als sie der Gruppe der Beschäftigten und/oder der der immatrikulierten Studierenden angehörten. Das neue Hochschulgesetz sieht die Schaffung einer Doktorandenvertretung vor, die von allen angenommenen Doktorand*innen gewählt wird und in verschiedenen Gremien zumindest beratend mitwirken kann.
Um den Absolvent*innen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Zugang zur Promotion zu erleichtern, regelt das neue Gesetz, dass Promotionsordnungen nicht zwischen Hochschulabschlüssen von Universitäten und von Hochschulen für angewandte Wissenschaften unterscheiden. Bei kooperativen Promotionsverfahren zwischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollen Hochschullehrer*innen beider Hochschulformen gleichberechtigt beteiligt werden.
Weiterhin für den wissenschaftlichen Nachwuchs relevant sind die Einrichtung neuer Tandem-Professuren an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Möglichkeit gemeinsamer Berufungen von Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen sowie Innovationen bei Karrierewegen (Tenure-track-Professuren und Juniorprofessuren), die zum Ziel haben, attraktivere Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler*innen zu schaffen.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier.