Am Anfang sollte immer die Klärung Ihrer persönlichen Ziele und Rahmenbedingungen für die Promotion stehen.
Die meisten Promotionen im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland sind Individualpromotionen.
Für die Individualpromotion gibt es keine festgelegten Fristen oder Auswahlverfahren. Vielmehr vereinbaren Sie individuell mit einer Betreuungsperson Ihr Thema und die genauen Rahmenbedingungen Ihrer Promotion (z. B. Umfang, Zeitplanung, Methoden, Gestaltung des Betreuungsverhältnisses, evtl. Finanzierung), klären die formalen Voraussetzungen Ihrer Promotion und beantragen dann die Annahme als Doktorand*in der JGU.
In diesem Fall ist der erste Schritt also, eine geeignete Betreuungsperson an der JGU zu identifizieren, zu kontaktieren und von Ihrem Promotionsprojekt zu überzeugen.
Zuständig für die Annahme als Doktorand*in ist der jeweilige Fachbereich, im Bereich der Theologien die jeweiligen Fakultäten sowie im Bereich der Künstlerischen Hochschulen die jeweilige Hochschule. Neben Ihrer Betreuungsperson kann Sie auch das Dekanat bzw. Rektorat Ihres jeweiligen Fachbereichs, der Fakultät bzw. Hochschule zu allen formalen Fragen rund um die Annahme als Doktorand*in beraten.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://gshs.uni-mainz.de/administrative-fragen-zur-promotion/.